REACH vs. RoHS: Was ist der Unterschied?
| REACH | RoHS |
| Rechtsinstrument | Verordnung (EG) 1907/2006 | Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2), geändert durch 2015/863 (RoHS 3) |
| Geltungsbereich | Chemische Stoffe, allein, in Mischungen oder in Erzeugnissen – in praktisch allen Produktbereichen | Nur Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), in 11 definierten Kategorien |
| Kernmechanismus | Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien | Maximale Konzentrationsgrenzen für 10 eingeschränkte Stoffe |
| CE-Kennzeichnung | Keine CE-Kennzeichnungsverordnung | CE-Kennzeichnungsrichtlinie – RoHS-Konformität fließt in die DoC ein |
| Nicht-EU-Herstellerroute | Alleinvertreter (OR) – optional, aber üblich | Keine eigene Vertreterrolle vorgesehen; die Pflichten von Importeur/Hersteller gelten unmittelbar |
Ein Produkt kann – und tut dies oft auch – unter beide Vorschriften fallen. Ein Unterhaltungselektronikgerät muss beispielsweise die Stoffgrenzwerte der RoHS einhalten und gleichzeitig die REACH-Verpflichtungen (SVHC-Erklärung, SCIP-Meldung und Registrierung der freigesetzten Stoffe) für die enthaltenen Chemikalien erfüllen.
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung
REACH (Verordnung (EG) 1907/2006) legt die Beweislast auf die Industrie: Unternehmen, die chemische Stoffe in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr in der EU herstellen oder in die EU importieren, müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren und dabei Daten zu Gefahren, Verwendungen und sicherer Handhabung bereitstellen.
- Registrierung – Stoffhersteller/Importeure reichen ein technisches Dossier bei der ECHA ein; größere Mengen erfordern einen detaillierteren Stoffsicherheitsbericht
- Bewertung – ECHA und Mitgliedstaaten prüfen die Dossierkonformität und können zusätzliche Tests anfordern
- Zulassung – Stoffe auf Anhang XIV (besonders besorgniserregende Stoffe, die zur Zulassung ausgewählt wurden) dürfen nach einem Ablaufdatum nicht mehr ohne spezifische Zulassung verwendet werden
- Beschränkung — Anhang XVII listet Stoffe auf, die in bestimmten Verwendungen oder Produkten EU-weit verboten oder eingeschränkt sind, unabhängig vom Registrierungsstatus
SVHC und die SCIP-Datenbank
Die SVHC-Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe) wird von der ECHA etwa zweimal im Jahr veröffentlicht und aktualisiert und enthält derzeit über 240 Stoffe. Ist ein gelisteter Stoff in einem Erzeugnis zu mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, ergeben sich zwei Pflichten:
- Sie müssen ausreichende Sicherheitsinformationen für eine sichere Verwendung bereitstellen – kostenlos, auf Anfrage von Verbrauchern innerhalb von 45 Tagen und automatisch gegenüber gewerblichen Kunden
- Seit dem 5. Januar 2021 müssen Sie das Vorhandensein des Stoffes vor dem Inverkehrbringen des Erzeugnisses in der EU der SCIP-Datenbank der ECHA melden (besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solchen oder in komplexen Gegenständen – Produkten)
⚠ Der SVHC-Status ändert sich zweimal im Jahr
Da die ECHA die Kandidatenliste etwa alle sechs Monate aktualisiert, kann eine Komponente, die im Vorjahr noch konform war, ohne jede Änderung am Produkt selbst neue SCIP- und Offenlegungspflichten auslösen. Hersteller komplexer Produkte mit vielen Komponenten sollten ihre vollständige Stückliste bei jeder Aktualisierung der Liste erneut mit der aktuellen Liste abgleichen.
Der REACH-Alleinvertreter (OR)
Ein Nicht-EU-Hersteller eines Stoffes, eines Gemischs oder eines Erzeugnisses, das absichtlich einen Stoff freisetzt, kann gemäß REACH Artikel 8 einen in der EU niedergelassenen Alleinvertreter (OR) benennen. Der Alleinvertreter übernimmt die REACH-Registrierungs- und Berichtspflichten des Herstellers, was bedeutet:
- EU-Importeure, die direkt bei diesem Hersteller einkaufen, gelten als nachgeschaltete Anwender und nicht als Importeure – sie müssen den Stoff nicht selbst registrieren
- Der Alleinvertreter muss in der EU niedergelassen sein und über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Stoffen sowie den zugehörigen Expositions-/Verwendungsinformationen verfügen
- Der Alleinvertreter ist rechtlich für die REACH-Konformitätspflichten im Namen des Herstellers verantwortlich, einschließlich Registrierung, Sicherheitsdatenblatt/Sicherheitsinformationen und Zusammenarbeit mit der ECHA
Ohne Alleinvertreter muss jeder in der EU ansässige Importeur, der mehr als 1 Tonne/Jahr des Stoffes dieses Nicht-EU-Herstellers einführt, ihn eigenständig registrieren – was zu doppelten Kosten und Risiken in der gesamten Lieferkette führt.
RoHS: Die 10 eingeschränkten Stoffe
RoHS (2011/65/EU, geändert durch 2015/863) schränkt die folgenden Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein, jeweils begrenzt auf einen maximalen Konzentrationswert in homogenen Materialien (in der Regel 0,1 Gew.-%, 0,01 % bei Cadmium):
| Stoff | Max. Konzentration |
| Blei (Pb) | 0,1% |
| Quecksilber (Hg) | 0,1% |
| Cadmium (Cd) | 0,01% |
| Sechswertiges Chrom (Cr6+) | 0,1% |
| Polybromierte Biphenyle (PBB) | 0,1% |
| Polybromierte Diphenylether (PBDE) | 0,1% |
| DEHP, BBP, DBP, DIBP (Phthalate) | je 0,1 % |
RoHS gilt für 11 definierte Gerätekategorien, von großen und kleinen Haushaltsgeräten über IT-Geräte, Beleuchtung und Spielzeug bis hin zu Medizinprodukten (mit Übergangsbestimmungen). In den RoHS-Anhängen gibt es eine Reihe von Ausnahmen für technisch unvermeidbare Verwendungen; diese werden regelmäßig überprüft und können auslaufen, weshalb der Ausnahmestatus bei Produkten mit langem Lebenszyklus erneut geprüft werden sollte.
RoHS und CE-Kennzeichnung
Anders als REACH ist RoHS eine der Richtlinien, die in die CE-Kennzeichnung für Elektro- und Elektronikgeräte einfließen. Der Hersteller muss:
- eine interne Fertigungskontrolle durchführen (oder eine benannte Stelle einschalten, wenn dies durch eine andere geltende Richtlinie erforderlich ist)
- technische Unterlagen führen, aus denen hervorgeht, dass die Stoffgrenzwerte eingehalten werden – typischerweise anhand von Materialdeklarationen der Lieferanten, RFA-Screening oder Labortests
- RoHS neben anderen geltenden Richtlinien (LVD, EMC, RED) in die EU-Konformitätserklärung aufnehmen
Typische Compliance-Kosten
- RoHS-Materialprüfung/-screening: 500 € – 3.000 € pro Produkt, abhängig von der Anzahl der Komponenten
- REACH-SVHC-Screening der Stückliste: 1.000 € – 5.000 € bei komplexer Elektronik; niedriger bei einfacheren Produkten
- REACH-Stoffregistrierung (pro Stoff, pro Mengenband): Die ECHA-Gebühren liegen bei rund 1.700 € bis 4.600 € zuzüglich Kosten für die Dossiererstellung, die bei Registrierungen im vollen Tonnagebereich mehrere Zehntausend Euro erreichen können
- Alleinvertreter-Dienstleistung: typischerweise 1.500 € – 6.000 €/Jahr, abhängig vom Stoffvolumen und der Anzahl der abgedeckten Stoffe
Benötigen Sie Unterstützung bei REACH oder RoHS?
Reichen Sie auf ECP eine Anfrage ein, in der Sie Ihr Produkt oder Ihren Stoff sowie den Zielmarkt in der EU beschreiben. Wir leiten sie an REACH-Alleinvertreter, RoHS-Prüflabore und Berater für Chemikalien-Compliance weiter, die den Arbeitsumfang festlegen und direkt ein Angebot erstellen können.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen REACH und RoHS?
REACH regelt chemische Stoffe in nahezu allen Produktbereichen (Registrierung, SVHC, Zulassung, Beschränkung). RoHS beschränkt 10 spezifische gefährliche Stoffe ausschließlich in Elektro- und Elektronikgeräten. Ein Produkt kann beiden gleichzeitig unterliegen.
Wer benötigt einen REACH-Alleinvertreter?
Ein Nicht-EU-Hersteller eines Stoffes, eines Gemischs oder eines stofffreisetzenden Erzeugnisses kann einen solchen benennen, damit EU-Importeure als nachgeschaltete Anwender gelten, anstatt den Stoff selbst registrieren zu müssen.
Was sind die SVHC-Kandidatenliste und die SCIP-Datenbank?
Die SVHC-Liste (von der ECHA ~zweimal jährlich aktualisiert) löst Offenlegungspflichten aus, wenn ein gelisteter Stoff in einem Erzeugnis 0,1 Gew.-% überschreitet. Seit 2021 muss das Vorhandensein zusätzlich vor dem Inverkehrbringen in der EU an die SCIP-Datenbank der ECHA gemeldet werden.
Welche 10 Stoffe sind gemäß RoHS eingeschränkt?
Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE und vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP), jeweils begrenzt auf 0,1 Gew.-% in homogenen Materialien (0,01 % bei Cadmium), vorbehaltlich der aufgeführten Ausnahmen.
Erfordert RoHS eine CE-Kennzeichnung?
Ja – RoHS ist eine CE-Kennzeichnungsrichtlinie. Geräte im Anwendungsbereich müssen das CE-Zeichen tragen, und die RoHS-Konformität muss neben anderen geltenden Richtlinien in der EU-Konformitätserklärung enthalten sein.
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