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IVDR-Leitfaden

IVDR-Zertifizierung: Vollständiger Leitfaden für IVD-Hersteller (2026)

Die EU-Verordnung 2017/746 (IVDR) hat die Regulierungslandschaft für In-vitro-Diagnostika grundlegend verändert – mit weitaus strengeren Anforderungen, einem neuen Risikoklassifizierungssystem und der obligatorischen Einbeziehung benannter Stellen für die meisten Geräteklassen. Dieser Leitfaden erklärt, was Sie wissen müssen.

Was ist IVDR?

EU-Verordnung 2017/746 (IVDR) ist die europäische Verordnung für In-vitro-Diagnostika – Produkte, mit denen dem menschlichen Körper entnommene Proben wie Blut, Urin oder Gewebe untersucht werden, um Informationen über physiologische oder pathologische Zustände zu erhalten.

IVDR ersetzte die frühere IVD-Richtlinie (98/79/EG, IVDD) und führte deutlich anspruchsvollere Anforderungen ein, insbesondere in Bezug auf Leistungsbewertung, klinische Beweise und Einbeziehung benannter Stellen. Die Verordnung trat am in vollem Umfang in Kraft 26. Mai 2022, mit Übergangsregelungen für ältere Geräte.

IVDR-Geräteklassifizierung

IVDR führt ein risikobasiertes Klassifizierungssystem mit vier Klassen (A, B, C, D) ein und ersetzt damit den einfacheren listenbasierten Ansatz des IVDD:

Klasse A

Geringstes Risiko. Allgemeine Laborinstrumente, Puffer, Probenbehälter (unsteril). Selbstdeklaration zulässig.

Klasse B

Geringes bis mäßiges Risiko. Geräte, die nicht als A, C oder D klassifiziert sind. Benannte Stelle erforderlich.

Klasse C

Mäßiges bis hohes Risiko. Blutgruppenbestimmung, HLA-Typisierung, HCV/HIV/HBV-Nachweis, Tumormarker, bestimmte Begleitdiagnostik. Hinweis erforderlich.

Klasse D

Höchstes Risiko. Erkennung lebensbedrohlicher übertragbarer Erreger: HIV, HBV, HCV, HTLV, Treponema pallidum, Blutsicherheitsscreening. Hinweis erforderlich.

Die Klassifizierungsregeln sind im IVDR-Anhang VIII festgelegt. Im Gegensatz zur MDR für Medizinprodukte basiert die IVDR-Klassifizierung auf dem beabsichtigten Zweck und dem Risiko – und nicht nur auf den physikalischen Eigenschaften des Geräts.

Anforderungen an benannte Stellen gemäß IVDR

Die Anforderungen an die Beteiligung benannter Stellen im Rahmen der IVDR sind erheblich umfassender als im Rahmen der IVDD:

  • Klasse A (unsteril, keine Messfunktion): Selbsterklärung – keine NB erforderlich
  • Klasse A (steril oder mit Messfunktion): Hinweis: Beteiligung nur für den Steril- oder Messfunktionsaspekt
  • Klasse B: NB-Bewertung der technischen Dokumentation (mindestens ein repräsentatives Gerät pro Kategorie)
  • Klasse C: Vollständige NB-Bewertung einschließlich Qualitätssystemaudit
  • Klasse D: Vollständige NB-Bewertung plus Chargenfreigabeprüfung in einem EU-Referenzlabor

Dies stellt eine massive Änderung gegenüber der IVDD dar, bei der nur für Produkte auf der IVDD-Anhang-II-Liste eine Beteiligung der NB erforderlich war. Gemäß IVDR erfordern alle Produkte der Klassen B, C und D – die den Großteil der IVDs ausmachen – eine NB.

⚠ Kapazitätskrise der benannten IVDR-Stelle Die Zahl der im Rahmen der IVDR benannten benannten Stellen ist sehr begrenzt – im Vergleich zur großen Zahl im Rahmen der IVDD sind weniger als 10 Stellen benannt. In Kombination mit der Tatsache, dass die meisten IVDs inzwischen die Beteiligung der NB erfordern, sind die Wartezeiten erheblich. Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Auswahl und dem Engagement der NB.

Leistungsbewertung gemäß IVDR

Eine der bedeutendsten Änderungen im Rahmen der IVDR ist die Anforderung Leistungsbewertung– das Äquivalent der klinischen Bewertung gemäß MDR. Hersteller müssen anhand klinischer und/oder wissenschaftlicher Erkenntnisse nachweisen, dass ihre IVD-Geräte den beabsichtigten Zweck erfüllen.

IVDR Anhang XIII definiert die Anforderungen an die Leistungsbewertung. Die Leistungsbewertung umfasst:

  • Analytische Leistung– Genauigkeit, Präzision, Empfindlichkeit, Spezifität, Linearität, Messbereich, Interferenz, Kreuzreaktivität
  • Klinische Leistung– diagnostische Sensitivität, diagnostische Spezifität, positive und negative Vorhersagewerte (sofern zutreffend)
  • Wissenschaftliche Gültigkeit– der Zusammenhang zwischen dem Analyten und dem klinischen Zustand oder physiologischen Zustand

Für Geräte der Klassen C und D muss der Leistungsbewertungsbericht besonders aussagekräftig sein und auf klinischen Leistungsstudien und/oder von Experten überprüften veröffentlichten Daten basieren.

EU-Referenzlabore für Geräte der Klasse D

Für Geräte der Klasse D gilt eine zusätzliche Anforderung, die nur für IVDR gilt:EU-Referenzlaboratorien (EURLs). Hierbei handelt es sich um ausgewiesene Labore, die die Leistungsansprüche von Geräten der Klasse D überprüfen und Chargenfreigabetests durchführen.

Die benannte Stelle muss eine Stellungnahme der zuständigen EURL einholen, bevor sie ein Zertifikat für ein Gerät der Klasse D ausstellt. Dieser Prozess verlängert den Zertifizierungsweg der Klasse D erheblich. Planen Sie 6–12 Monate zusätzlich zum Standard-NB-Zeitrahmen ein.

Gemeinsame Spezifikationen für IVDs

Die Europäische Kommission ist zur Veröffentlichung befugt Gemeinsame Spezifikationen (CS) für IVDR-Geräte – ähnlich denen für MDR Annex XVI-Produkte. Gemeinsame Spezifikationen definieren Mindestanforderungen an Leistung, Sicherheit und Leistungsbewertung für bestimmte Gerätetypen.

Für Geräte, die unter eine CS fallen, ist die Einhaltung der CS obligatorisch. Hersteller müssen prüfen, ob für ihren Gerätetyp eine CS existiert und deren Anforderungen in ihre technische Dokumentation einarbeiten.

IVDR-Übergangszeitleiste

GeräteklasseÜbergangsfristBedingungen
Klasse D (alt)26. Mai 2025Gültiges IVDD-Zertifikat ODER kein IVDD-Zertifikat erforderlich; Antrag bei NB vor dem 26. Mai 2022 eingereicht
Klasse C (alt)26. Mai 2026Gleiche Bedingungen wie oben
Klasse B und Klasse A steril (alt)26. Mai 2027Gleiche Bedingungen wie oben

Diese Übergangsfristen gelten für Produkte, die bereits im Rahmen der IVDD auf dem Markt sind. Neuprodukte, die noch nicht auf den Markt gebracht wurden, müssen ab dem Zeitpunkt der Ersteinführung der IVDR entsprechen. Überprüfen Sie Ihre spezifische Situation mit einem Regulierungsberater – die Übergangsbestimmungen sind komplex und unterliegen aktualisierten Leitlinien.

IVDR-Anforderungen an die technische Dokumentation

Ähnlich wie MDR erfordert IVDR eine umfassende technische Dokumentation, die Folgendes umfasst:

  • Gerätebeschreibung, Verwendungszweck und Klassifizierungsbegründung
  • Design- und Herstellungsinformationen
  • Checkliste für allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen
  • Nutzen-Risiko-Analyse und Risikomanagement (gemäß ISO 14971)
  • Leistungsbewertungsbericht (analytische und klinische Leistung)
  • PMPF-Plan (Post-Market Performance Follow-up).
  • Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung
  • EUDAMED-Registrierungsdokumentation

EU-Autorierter Vertreter für Nicht-EU-IVD-Hersteller

Nicht-EU-Hersteller von IVDs müssen einen benennen Bevollmächtigter EU-Vertreter gemäß IVDR Artikel 11 – genauso wie MDR-Gerätehersteller. Der AR muss in der EU ansässig sein, auf dem Etikett genannt und in EUDAMED registriert sein.

→ Vollständige Anleitung ansehen:Autorisierter EU-Vertreter gemäß MDR | EAR-Servicehandbuch

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen IVDR und IVDD?
IVDR (2017/746) ersetzte die IVD-Richtlinie (98/79/EG). Wesentliche Änderungen: Vier-Klassen-Risikosystem vs. einfacherer Listenansatz; NB erforderlich für die Klassen B, C, D (im Vergleich zu nur Anhang II-Produkten gemäß IVDD); viel strengere Anforderungen an die Leistungsbewertung; obligatorische EUDAMED-Registrierung für alle Geräte.
Was sind die IVDR-Geräteklassen?
Klasse A (geringstes Risiko, Selbstdeklaration), Klasse B (gering-mäßig, NB erforderlich), Klasse C (mäßig-hoch, vollständige NB-Bewertung), Klasse D (höchstes Risiko, NB + EU-Referenzlabor-Chargenfreigabe).
Benötigen alle IVD-Geräte eine Benannte Stelle gemäß IVDR?
Nr. Nicht sterile Geräte der Klasse A ohne Messfunktion können selbstzertifiziert werden. Alle Geräte der Klassen B, C und D erfordern die Beteiligung von NB. Bei sterilen Geräten der Klasse A ist NB nur für den sterilen Aspekt erforderlich.
Wie sieht der IVDR-Übergangszeitplan aus?
Altgeräte der Klasse D: 26. Mai 2025. Klasse C: 26. Mai 2026. Sterile Geräte der Klassen B und Klasse A: 26. Mai 2027. Neue Geräte, die bisher nicht auf dem Markt waren, müssen sofort der IVDR entsprechen.