Was ist EUDAMED?
EUDAMED (European Database on Medical Devices) ist die zentrale Regulierungsdatenbank der EU für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika. Es ist unter festgelegt Artikel 33 von MDR 2017/745 Und Artikel 30 von IVDR 2017/746 und verwaltet von der Europäischen Kommission.
EUDAMED ist die einzige Quelle der Wahrheit für regulatorische Informationen über den gesamten EU-Gerätelebenszyklus. Es speichert und vernetzt:
- Daten von Wirtschaftsteilnehmern (Akteuren). — Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure
- Geräteregistrierungsdaten — Grundlegende UDI-DI, Gerätebeschreibungen, Verwendungszwecke
- UDI Daten — alle UDI-DI- und UDI-PI-Zuweisungen auf Geräteebene
- Zertifikate der benannten Stelle – ausgestellt, geändert, ausgesetzt, zurückgezogen
- Klinische Untersuchungen und Leistungsstudien
- Wachsamkeit und Überwachung nach dem Inverkehrbringen — Berichte über schwerwiegende Vorfälle, Sicherheitskorrekturmaßnahmen vor Ort
- Informationen zur Marktüberwachung — Maßnahmen und Entscheidungen der nationalen Behörden
EUDAMED ist für Regulierungsbehörden, benannte Stellen und – für bestimmte Informationen – die breite Öffentlichkeit zugänglich. Derzeit besteht für vier der sechs Module eine Nutzungspflicht.
⚠ Überprüfen Sie Ihre Übergangsposition
Die Akteursregistrierung ist seit dem 28. Mai 2026 obligatorisch. Geräte, die ab diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen vor dem Inverkehrbringen registriert werden; Für ältere und vorschriftsmäßige Geräte, die vor diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht wurden, gilt in der Regel eine sechsmonatige Übergangsfrist für die Geräteregistrierung, die am endet 28. November 2026.
EUDAMED Module: Status und Pflichttermine
EUDAMED wurde als sechs miteinander verbundene Module konzipiert, die in Phasen eingeführt wurden. Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Status jedes Moduls:
| Modul | Umfang | Stand (2026) |
| Schauspielerregistrierung | Wirtschaftsakteure – Hersteller, ARs, Importeure. Gibt den SRN aus. | Verpflichtend seit 28. Mai 2026 |
| UDI / Geräteregistrierung | Grundlegende UDI-DI- und Geräteregistrierungsdaten. | Pflicht seit 28. Mai 2026; Es gelten Übergangsregelungen |
| Benannte Stellen und Zertifikate | Von NBs ausgestellte, geänderte, ausgesetzte, wieder eingeführte, zurückgezogene oder abgelehnte Zertifikate. | Pflicht seit 28. Mai 2026; Es gelten Übergangsregelungen |
| Klinische Untersuchungen und Leistungsstudien | Klinische Untersuchungen unter MDR und Leistungsstudien unter IVDR. | In Analyse – noch nicht verpflichtend in EUDAMED |
| Wachsamkeit und Überwachung nach dem Inverkehrbringen | Schwerwiegende Vorfälle, Trendberichte, FSCAs und zugehörige PMS-Daten. | In Entwicklung – noch nicht obligatorisch in EUDAMED |
| Marktüberwachung | Entscheidungen, Entnahmen und Beschränkungen nationaler Behörden. | Verpflichtend seit 28. Mai 2026 für Behörden und Kommission |
Quelle: Übersicht der Europäischen Kommission EUDAMED.. Für Geräte, die bereits vor der verpflichtenden Verwendung auf den Markt gebracht wurden, siehe die der Kommission Infografik zum Übergang zur Geräteregistrierung.
Der Zertifikatsübergang erfolgt separat: Neue MDR/IVDR-Zertifikate, die ab dem 28. Mai 2026 ausgestellt wurden, müssen in EUDAMED registriert werden, während anwendbare Zertifikate, die vor der obligatorischen Verwendung ausgestellt wurden, im Allgemeinen eine Registrierungsfrist von haben 28. Mai 2027. Siehe die der Kommission Zeitleiste für den Übergang von Zertifikaten und Geräten.
Schritt 1 – Registrierung als Wirtschaftsbeteiligter (Besorgen Sie sich SRN)
Der erste obligatorische Schritt für jeden Hersteller ist die Registrierung in EUDAMED als Wirtschaftsteilnehmer und erhalten Sie a Einzelne Registrierungsnummer (SRN). Dies gilt für:
- Hersteller in der EU ansässig – registrieren Sie sich direkt
- Nicht-EU-Hersteller – nach der Ernennung eines EU-Bevollmächtigten einen eigenen Antrag auf Schauspielerregistrierung einreichen; Der AR überprüft die Anforderungs- und Mandatsverknüpfung
- Importeure — separat als Importeure in EUDAMED registrieren
Der SRN wird in EUDAMED-Aufzeichnungen verwendet und muss angegeben werden, wenn eine Konformitätsbewertung bei einer benannten Stelle beantragt wird. Es identifiziert den Wirtschaftsakteur im gesamten System; Es handelt sich nicht um ein allgemeines MDR/IVDR-Kennzeichnungselement.
Nicht-EU-Hersteller: Sie benötigen einen aktiven EU-Bevollmächtigten, bevor Sie die Schauspielerregistrierung abschließen können. Der Hersteller reicht seinen Registrierungsantrag ein und der AR überprüft die mandatsbezogenen Informationen, bevor die zuständige Behörde den Akteur validiert.
Schritt 2 – Alle Geräte registrieren (Basic UDI-DI)
Hersteller müssen die erforderlichen UDI/Geräteinformationen für Geräte einreichen, die unter MDR oder IVDR auf den EU-Markt gebracht werden. Geräte, die ab dem 28. Mai 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen vor dem Inverkehrbringen registriert werden; Anwendbare Alt- und Verordnungsgeräte, die vor diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht wurden, müssen im Allgemeinen bis zum 28. November 2026 registriert werden Grundlegendes UDI-DI identifiziert eine Gerätefamilie und verknüpft die Gerätedaten mit Zertifikaten und technischen Dokumentationen.
Die Registrierung auf der Ebene Basic UDI-DI erfasst:
- Gerätename und Handelsname
- MDR/IVDR Risikoklassifizierung und Klassifizierungsregel angewendet
- Beabsichtigter Zweck
- Ob das Gerät eine medizinische Substanz, menschliches/tierisches Gewebe oder CMR-Substanzen enthält
- Ob das Gerät zum Einmalgebrauch, implantierbar oder für patientennahe Tests bestimmt ist (IVDR)
- Angewendetes Konformitätsbewertungsverfahren
- Verweis auf den SRN des Herstellers (und AR für Nicht-EU-Hersteller)
- EUDAMED UDI-DI und zugehöriges Basic UDI-DI
⚠ UDI ausstellende Stelle erforderlich
Vor der Registrierung in EUDAMED müssen Hersteller jedem Gerät über eine der vier von der EU akzeptierten UDI-Ausstellungsstellen einen UDI zuweisen: GS1, HIBCC, ICCBBA oder IFA GmbH. Das UDI-System (UDI-DI + UDI-PI) muss auf allen anwendbaren Geräteetiketten und -verpackungen angewendet werden.
Schritt 3 – Registrieren Sie die Zertifikate der benannten Stelle
Alle unter MDR und IVDR ausgestellten Zertifikate einer benannten Stelle müssen von der EUDAMED registriert werden Benannte Stelle selbst. Hersteller müssen jedoch sicherstellen, dass ihr [[EUDAMED2]] dieser Verpflichtung nachkommt – die Zertifikatsdaten in EUDAMED müssen mit der technischen Dokumentation und den Geräteregistrierungsaufzeichnungen des Herstellers übereinstimmen.
Zu den in EUDAMED registrierten Zertifikaten gehören:
- EU-Baumusterprüfbescheinigungen (Anhang IX, X)
- Zertifikate des Qualitätsmanagementsystems (Anhang IX)
- Bescheinigungen zur Bewertung der Technischen Dokumentation (Anhang X)
- Alle Zertifikatsänderungen, Aussetzungen, Einschränkungen und Entzugserscheinungen
Hersteller sollten überprüfen, ob ihr [[EUDAMED2]] alle relevanten Zertifikate hochgeladen hat und dass der EUDAMED-Datensatz mit dem physischen Zertifikat übereinstimmt – Abweichungen können zu Problemen bei Marktüberwachungsinspektionen und Produktregistrierung führen.
Schritt 4 – UDI Zuweisung und Registrierung auf Geräteebene
Über das Basic UDI-DI hinaus müssen sich Hersteller registrieren alle UDI-DIs für jede Gerätekonfiguration, Packungsgröße und Beschriftungsvariante in EUDAMED. Dies wird manchmal als „vollständiger UDI-Baum“ bezeichnet:
Grundlegendes UDI-DI
Gruppiert alle Varianten mit den gleichen wesentlichen Merkmalen. Erforderlich für den Geräteregistrierungseintrag EUDAMED.
UDI-DI
Identifiziert eine bestimmte Gerätekonfiguration (Größe, Sterilität, Packungsanzahl). Wird auf einzelne Produktetiketten angewendet.
UDI-PI
Produktionskennung – Los-/Chargennummer, Seriennummer, Herstellungsdatum. Auf Geräteebene auf dem Etikett angebracht.
Alle UDI-DIs (Einheit, Packung, übergeordnete Verpackung) müssen in EUDAMED registriert und mit dem Basis-UDI-DI verknüpft sein. Der UDI-PI wird nicht zentral in EUDAMED gespeichert, sondern muss in menschenlesbarer und maschinenlesbarer (Barcode/RFID) Form auf dem Geräteetikett oder der Verpackung erscheinen.
Schritt 5 – Nutzen Sie aktuelle nationale Kanäle für Studien und Wachsamkeit
Das Modul EUDAMED Klinische Untersuchungen und Leistungsstudien befindet sich noch in der Analyse und das Modul Vigilanz und Post-Market-Überwachung befindet sich noch in der Entwicklung. Sie sind noch keine obligatorischen EUDAMED-Kanäle. Sponsoren und Hersteller müssen weiterhin die derzeit geltenden nationalen und EU-Einreichungsregelungen einhalten, bis die Kommission jedes Modul für funktionsfähig erklärt und sein verbindliches Verwendungsdatum erreicht ist.
Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung von EUDAMED-Verpflichtungen hat direkte regulatorische und kommerzielle Konsequenzen:
- Korrekturmaßnahmen: Die zuständigen Behörden können vom Wirtschaftsteilnehmer verlangen, fehlende oder ungenaue Registrierungsdaten zu korrigieren, und können ihre MDR/IVDR Durchsetzungsbefugnisse nutzen, wenn die Nichteinhaltung weiterhin besteht.
- Störung des Marktzugangs: Fehlende obligatorische Registrierungen können die Überprüfung durch benannte Stellen, Importeure, Händler oder Behörden verzögern, auch wenn die Registrierung allein nicht darüber entscheidet, ob ein CE-Zeichen gültig ist.
- NB-Zertifikatprobleme: Benannte Stellen müssen den Registrierungsstatus von EUDAMED bei Überwachungsaudits und Zertifikatserneuerungen überprüfen. Lücken in den EUDAMED-Daten können die Neuzertifizierung verzögern oder blockieren.
- Exposition gegenüber Importeuren und Händlern: EU-Importeure und -Händler, die die Einhaltung überprüfen, bevor sie Produkte auf den Markt bringen, können den Umgang mit Geräten ohne EUDAMED-Registrierungsnachweis verweigern.
- Vollstreckungsmaßnahme: Nationale Behörden verfügen über die Rechtsgrundlage, Korrekturmaßnahmen, Geräterückrufe oder Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung von EUDAMED gemäß MDR/IVDR Durchsetzungsbestimmungen zu verhängen.
Integration mit MDR- und IVDR-Verpflichtungen
EUDAMED ist keine eigenständige Verpflichtung – es ist das operative Rückgrat der MDR- und IVDR-Konformität. Zu den wichtigsten Kreuzungen gehören:
- Bevollmächtigter EU-Vertreter: Der [[EUDAMED3]] ist in EUDAMED registriert und mit dem Hersteller verknüpft. Nicht-EU-Hersteller können keine Geräte ohne registriertes [[EUDAMED3]] registrieren. Sehen Sie sich unsere an MDR Leitfaden für autorisierte Vertreter.
- Überwachung nach dem Inverkehrbringen: Behalten Sie die PMS- und PSUR-Prozesse MDR/IVDR bei, verwenden Sie jedoch die derzeit geltenden Einreichungskanäle, bis das Vigilanz- und PMS-Modul EUDAMED obligatorisch wird.
- Vigilanz-Berichterstattung: Melden Sie schwerwiegende Vorfälle und FSCAs weiterhin über die derzeit von den zuständigen Behörden geforderten Kanäle.
- Technische Dokumentation: EUDAMED-Aufzeichnungen müssen mit der technischen Dokumentation übereinstimmen – gleiche Gerätebeschreibungen, Verwendungszwecke und Klassifizierungsgründe.
- Etiketten: Wenden Sie die UDI-Kennzeichnung gemäß den klassenbasierten Zeitplänen MDR/IVDR und den Anforderungen von Anhang VI an. Das SRN ist kein allgemeines Beschriftungselement.
EUDAMED Aktionscheckliste 2026
Obligatorische Maßnahmen – überprüfen Sie diese für jedes Gerät und jeden Wirtschaftsteilnehmer in Ihrem Portfolio:
- ✓ Registrieren Sie sich als Wirtschaftsteilnehmer in EUDAMED – erhalten Sie Ihr SRN
- ✓ Bei Nicht-EU-Hersteller: Bestätigen Sie, dass EU [[EUDAMED3]] in EUDAMED mit einem verknüpften Mandat registriert ist
- ✓ Weisen Sie allen anwendbaren Geräten UDIs (GS1/HIBCC/ICCBBA/IFA) zu
- ✓ Registrieren Sie alle Basic UDI-DIs in EUDAMED mit vollständigen Gerätebeschreibungsdaten
- ✓ Registrieren Sie alle UDI-DIs (Einheit, Packung, höhere Ebene), die mit Basic UDI-DI verknüpft sind
- ✓ Bestätigen Sie, dass [[EUDAMED2]] alle anwendbaren Zertifikate in EUDAMED registriert hat – prüfen Sie die Konsistenz
- ✓ Nutzen Sie die aktuell geltenden nationalen Kanäle für klinische Untersuchungen und Leistungsstudien
- ✓ Bringen Sie die UDI-Kennzeichnung gemäß der geltenden Frist für die Geräteklasse an
- ✓ Behalten Sie die aktuellen Meldeprozesse zur Vigilanz bei, bis das Modul EUDAMED verpflichtend wird
- ✓ Halten Sie die PMS- und PSUR-Prozesse an den MDR/IVDR ausgerichtet, während Sie die Einführungsmitteilungen für EUDAMED überwachen
Praktische Überlegungen für Nicht-EU-Hersteller
Nicht-EU-Hersteller registrieren sich in eigener Eigenschaft als Akteure, müssen jedoch zunächst einen benennen Bevollmächtigter EU-Vertreter. Der AR überprüft den Registrierungsantrag des Herstellers und die Mandatsbeziehung. Kritische Punkte:
- Der Hersteller reicht seine Akteursanfrage ein; Das AR überprüft die relevanten Mandatsinformationen vor der Validierung durch die zuständige Behörde
- Vereinbaren Sie, wer Gerätedaten erstellt, übermittelt und pflegt, und dokumentieren Sie diese Verantwortung im Auftrag und in der Betriebsanweisung
- Pflegen Sie konsistente Hersteller-, [[EUDAMED3]]-, SRN-, Basis-UDI-DI- und Zertifikatsdaten in EUDAMED und in der technischen Dokumentation
- EUDAMED-Daten müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden – jede Änderung des beabsichtigten Zwecks, der Klassifizierung, der Konfiguration oder des [[EUDAMED2]]-Zertifikats muss umgehend berücksichtigt werden
- Wenn Sie Ihren EU-[[EUDAMED3]] ändern, müssen die EUDAMED-Datensätze sofort aktualisiert werden – Lücken in der [[EUDAMED3]]-Abdeckung können zu Compliance-Verstößen führen
Benötigen Sie Hilfe bei der EUDAMED-Registrierung?
ECP verbindet Hersteller medizinischer Geräte mit erfahrenen autorisierten EU-Vertretern, Regulierungsberatern und UDI-Spezialisten, die die EUDAMED-Registrierung durchgängig verwalten. Senden Sie eine Anfrage und erhalten Sie strukturierte Angebote von Anbietern.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist EUDAMED?
EUDAMED (European Database on Medical Devices) ist die zentrale Regulierungsdatenbank der EU für alle Medizinprodukte und IVDs gemäß MDR 2017/745 und IVDR 2017/746. Es speichert Daten zu Wirtschaftsakteuren, Geräten (UDI), Zertifikaten benannter Stellen, klinischen Untersuchungen, Vigilanzereignissen und Marktüberwachungsmaßnahmen.
Was ist ein SRN und wer braucht einen?
Der SRN ist die EU-weite Kennung, die einem Hersteller, Bevollmächtigten oder Importeur nach der Validierung seiner Akteursregistrierung ausgestellt wird. Es wird in EUDAMED und Konformitätsbewertungsprozessen verwendet; Es handelt sich nicht um ein allgemeines Gerätebezeichnungselement.
Welche EUDAMED-Module sind im Jahr 2026 Pflicht?
Akteursregistrierung, UDI/Geräteregistrierung, benannte Stellen und Zertifikate sowie Marktüberwachung sind seit dem 28. Mai 2026 obligatorisch. Vigilanz/PMS befindet sich weiterhin in der Entwicklung und klinische Untersuchungen/Leistungsstudien werden weiterhin analysiert.
Was ist die Übergangsfrist für die Geräteregistrierung?
Ältere und regulierte Geräte, die erstmals vor dem 28. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, haben in der Regel bis zum 28. November 2026 Zeit für die Registrierung im Modul UDI/Gerät. Ein Gerät, das ab dem 28. Mai 2026 erstmals in Verkehr gebracht wird, muss vor dem Inverkehrbringen registriert werden.
Kann sich ein Nicht-EU-Hersteller direkt in EUDAMED registrieren?
Ein Nicht-EU-Hersteller reicht seinen eigenen Antrag auf Akteursregistrierung ein, nachdem er einen autorisierten EU-Vertreter ernannt hat. Der AR überprüft die mandatsbezogenen Informationen und die zuständige zuständige Behörde validiert die Akteuranfrage, bevor der SRN ausgestellt wird.
Was ist ein Basic UDI-DI?
Das Basic UDI-DI ist die primäre Kennung für eine Gruppe von Geräten, die den gleichen Verwendungszweck, die gleiche Risikoklasse, das gleiche wesentliche Design und die gleichen Herstellungsmerkmale haben. Es ist die Registrierungseinheit in EUDAMED – jede Gerätekonfiguration (UDI-DI) ist mit einem Basis-UDI-DI verknüpft. Die Registrierung auf der Ebene „Basic UDI-DI ist für alle MDR/IVDR-Geräte obligatorisch.