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Aktualisiert am 20. August 2026

EUDAMED Anmeldung im Jahr 2026: Pflichtmodule und Fristen

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Hersteller von Medizinprodukten und IVD

MDR Leitfaden für autorisierte Vertreter

Verpflichtend seit 28. Mai 2026: Akteursregistrierung, UDI/Geräteregistrierung, benannte Stellen und Zertifikate sowie Marktüberwachung. Die Module Vigilance/PMS und Clinical Investigations/Performance Studies sind noch nicht verpflichtend. Geräte, die erstmals vor dem 28. Mai 2026 auf den Markt gebracht wurden, können bis zum 28. November 2026 für den Übergang zur Geräteregistrierung in Frage kommen.

EUDAMED ist das EU-Informationssystem für Medizinprodukte und IVDs. Dieser Leitfaden spiegelt die schrittweisen Einführungsregeln der Kommission wider und unterscheidet die Akteurvalidierung von der UDI/Gerätedatenübermittlung.

Was und wann zu registrieren ist

Entität/GerätWas ist zu registrieren?Pflicht seit
Nicht-EU-Hersteller SRN (Single Registration Number) als Wirtschaftsbeteiligter 28. Mai 2026
EU-Bevollmächtigter (EC REP) SRN als Wirtschaftsbeteiligter + Mandatslink zum Hersteller 28. Mai 2026
EU-Importeur SRN als Importeur; Vertriebspartner registrieren sich nicht nur deshalb im Actor-Modul, weil sie Vertriebspartner sind 28. Mai 2026
Medizinprodukt – Class I Grundlegendes UDI-DI, Gerätedaten, Selbstdeklarationsreferenz 28. Mai 2026*
Medizinprodukt – Class IIa Grundlegendes UDI-DI, Gerätedaten, Link zum Zertifikat der benannten Stelle 28. Mai 2026*
Medizinprodukt – Class IIb / III Grundlegende UDI-DI, UDI-DI, Gerätedaten und anwendbare Zertifikatsbeziehung 28. Mai 2026*
IVD – Class A Grundlegende UDI-DI und erforderliche Gerätedaten; NB-Daten, wobei Class A steril gilt 28. Mai 2026*
IVD – Class C / D (NB-bewertet) Vollständiger UDI-DI + IVDR-Zertifikatslink 28. Mai 2026*

*Übergang: Geräte, die ab dem 28. Mai 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen vor dem Inverkehrbringen registriert werden. Ältere und vorschriftsmäßige Geräte, die vor diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht wurden, haben in der Regel eine Gültigkeit bis 28. November 2026 für UDI/Geräteregistrierung. Neue MDR/IVDR-Zertifikate, die ab dem 28. Mai 2026 ausgestellt wurden, müssen in EUDAMED registriert werden; Anwendbare Zertifikate, die vor der obligatorischen Verwendung ausgestellt wurden, haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von bis 28. Mai 2027.

Offizielle Quellen: Übersicht der Europäischen Kommission EUDAMED., Zeitleiste für den Übergang zur Geräteregistrierung, Und Zeitleiste für den Übergang von Zertifikaten und Geräten.

So registrieren Sie sich in EUDAMED – 6 Schritte

1
Erstellen Sie ein EU-Login und bereiten Sie Akteursdokumente vor

Erstellen Sie ein EU-Login-Konto für die Person, die die Anfrage stellt. Bereiten Sie die Details zur juristischen Person und EUDAMED unterstützende Dokumente für die relevante Akteurrolle vor. Eine EORI-Nummer ist eine Zollkennung und keine universelle Voraussetzung für die Erstellung eines EUDAMED-Akteurskontos.

Tipp: Verwenden Sie den genauen offiziellen Namen und die Adresse, die in den unterstützenden Registrierungsdokumenten angegeben sind.
2
Registrieren Sie sich als Wirtschaftsbeteiligter in EUDAMED – erhalten Sie Ihr SRN

Geben Sie die Organisation in der richtigen Rolle an: Hersteller, Bevollmächtigter, System-/Behandlungspakethersteller oder Importeur. Vertriebspartner sind nicht allein aufgrund ihrer Eigenschaft als Vertriebspartner eine Akteur-Modulrolle. Die zuständige Behörde validiert Anträge von EU-Akteuren und stellt den SRN aus.

Tipp: Ein Nicht-EU-Hersteller muss in der Anfrage seinen registrierten EU-Bevollmächtigten angeben.
3
Schließen Sie die AR-Verifizierung für einen Nicht-EU-Hersteller ab

Der Nicht-EU-Hersteller reicht einen eigenen Akteursantrag ein. Sein EU-Bevollmächtigter überprüft dann die hersteller- und auftragsbezogenen Informationen, bevor die Anfrage zur Validierung an die zuständige zuständige Behörde weitergeleitet wird.

Tipp: Bestätigen Sie vor der Übermittlung, dass der Akteurdatensatz AR aktiv ist und die Mandatsdetails konsistent sind.
4
Gerätedatensätze erstellen – Basic UDI-DI zuweisen

Weisen Sie die Basis-UDI-DI und UDI-DI gemäß den Regeln einer der von der EU benannten ausstellenden Stellen zu: GS1, HIBCC, ICCBBA oder IFA GmbH. Bereiten Sie die erforderlichen Gerätedaten vor, einschließlich der zutreffenden EMDN Code, Risikoklasse, Verwendungszweck und Geräteeigenschaften.

Tipp: Der grundlegende UDI-DI muss vor der Erstellung des EUDAMED-Datensatzes zugewiesen werden – Sie können ihn nicht innerhalb von EUDAMED selbst generieren.
5
Überprüfen Sie die Beziehungen zwischen benannter Stelle und Zertifikaten

Wenn der Konformitätsbewertungsweg eine benannte Stelle erfordert, stellen Sie sicher, dass die Basis-UDI-DI, der Geräteumfang und die Zertifikatsinformationen konsistent sind. Die benannte Stelle registriert Zertifikatsinformationen im Modul NB & Zertifikate; Der Hersteller verwaltet den UDI/Gerätedatensatz.

Tipp: Gleichen Sie die Kennungen vor der Übermittlung ab, um inkonsistente öffentliche Aufzeichnungen und Folgekorrekturen zu vermeiden.
6
Übermitteln und verwalten Sie den Datensatz UDI/Gerät

Geben Sie den erforderlichen Gerätedatensatz ein oder laden Sie ihn hoch und übermitteln Sie ihn, bevor Sie ein neues Gerät erstmals auf den Markt bringen. Halten Sie die Aufzeichnung aktuell, wenn sich meldepflichtige Daten ändern. Verwechseln Sie die Akteursvalidierung durch eine zuständige Behörde nicht mit einer universellen behördlichen Genehmigung vor dem Inverkehrbringen aller Gerätedatensätze.

Tipp: Dokumentieren Sie bei bereits vorhandenen Geräten, warum die Übergangsfrist vom 28. November 2026 gilt.

Häufige Fehler, die die Registrierung von EUDAMED verzögern

!
Akteuranfrage eingereicht, bevor der EU-Datensatz AR aktiv ist
Konsequenz: Die Anfrage eines Nicht-EU-Herstellers kann die AR-Überprüfung nicht abschließen
Fix: Bestätigen Sie, dass Ihr autorisierter EU-Vertreter über ein aktives EUDAMED SRN verfügt, bevor Sie mit Ihrer eigenen Registrierung beginnen.
!
Grundlegendes UDI-DI ist nicht mit dem [[EUDAMED4]]-Zertifikat in EUDAMED verknüpft.
Folge: inkonsistente Geräte- und Zertifikatsdatensätze, die einer Korrektur bedürfen
Fix: Bevor Sie den Gerätedatensatz übermitteln, überprüfen Sie, ob der Basis-UDI-DI im [[EUDAMED4]]-Zertifikat genau mit der Kennung in Ihrem EUDAMED-Datensatz übereinstimmt.
!
Nichtübereinstimmung des Herstellerlandes zwischen EUDAMED und dem Produktetikett
Konsequenz: Konformitätsfeststellung während der Marktüberwachung – kann eine Produktrückrufuntersuchung auslösen
Fix: Stellen Sie sicher, dass der Name des Herstellers und das Land der Registrierung in EUDAMED mit den Angaben auf dem Produktetikett und der Konformitätserklärung identisch sind.
!
Falscher oder zu breiter EMDN-Code
Folge: ungenaue Klassifizierung des Geräts in EUDAMED und vermeidbare Datenkorrekturen
Fix: Wählen Sie den granularsten anwendbaren EMDN-Code aus und sorgen Sie dafür, dass er mit dem beabsichtigten Zweck und der technischen Dokumentation im Einklang steht.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Registrierung von EUDAMED im Jahr 2026 obligatorisch?

Am 28. Mai 2026 wurden vier Module verpflichtend: Akteursregistrierung, UDI/Geräteregistrierung, Benannte Stellen und Zertifikate sowie Marktüberwachung. Die Module Vigilance/PMS und Clinical Investigations/Performance Studies sind noch nicht verpflichtend. Geräte, die erstmals vor dem 28. Mai 2026 auf den Markt gebracht wurden, können bis zum 28. November 2026 für die Umstellung in Frage kommen.

Wie lange dauert die Registrierung von EUDAMED?

Es gibt keine einheitliche EU-weite Bearbeitungszeit. Die Registrierung des Akteurs hängt von der AR-Verifizierung für einen Nicht-EU-Hersteller und der Validierung durch die zuständige zuständige Behörde ab. Die Dauer der Geräteregistrierung hängt hauptsächlich davon ab, ob die Identifikatoren, der EMDN-Code, die Zertifikatsbeziehungen und die erforderlichen Daten bereit und intern konsistent sind.

Benötige ich eine Benannte Stelle, um mich in EUDAMED zu registrieren?

Für ein gewöhnliches selbstzertifiziertes Class I MDR-Gerät oder ein Class A IVDR-Gerät ist keine benannte Stelle erforderlich. Wenn der anwendbare Konformitätsbewertungsweg dies erfordert, müssen die UDI/Gerätedaten mit den Zertifikatsinformationen übereinstimmen, die die benannte Stelle in EUDAMED registriert.

Was ist ein Basic UDI-DI und warum ist es für EUDAMED erforderlich?

Der Basic UDI-DI ist die Hauptkennung eines Gerätemodells oder einer Gerätefamilie. Es verknüpft Geräte mit Konformitätserklärung, technischer Dokumentation und Zertifikaten. Im Gegensatz zum UDI-DI ist es nicht auf dem Geräteetikett oder der Verpackung angebracht. Die Vergabe erfolgt nach den Regeln einer von der EU benannten ausstellenden Stelle.

Was soll ich tun, wenn mein EC-Vertreter nicht in EUDAMED registriert ist?

Bitten Sie den EU-Bevollmächtigten, zunächst die Registrierung für das Akteurmodul abzuschließen. Bei der Akteursanfrage eines Nicht-EU-Herstellers muss ein registrierter AR angegeben werden, der den Hersteller und auftragsbezogene Informationen vor der Validierung durch die zuständige Behörde überprüft.

Benötigen Sie einen EUDAMED-bereiten autorisierten EU-Vertreter?

ECP verbindet Nicht-EU-Hersteller mit autorisierten EU-Vertretern. Bestätigen Sie vor der Ernennung den Actor-Modul-Status des Anbieters, den Arbeitsablauf zur Mandatsüberprüfung und die Verantwortung für die Pflege der Gerätedaten.

Sehen Sie, wie ECP helfen kann → Finden Sie einen autorisierten EU-Vertreter