Regulatorische / EU-Bevollmächtigter (EAR)

Regulatorische Strategie, Marktzugangsberatung und EU-Bevollmächtigten-Dienstleistungen für Hersteller außerhalb der Europäischen Union, die Produkte in der EU in Verkehr bringen.

Was ist ein EU-Bevollmächtigter?

Ein EU-Bevollmächtigter (EAR) ist eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in der Europäischen Union, die von einem Hersteller außerhalb der EU offiziell benannt wird, um ihn hinsichtlich bestimmter Pflichten nach EU-Produktvorschriften zu vertreten.

Unter mehreren EU-Verordnungen ist die Benennung eines EU-Bevollmächtigten für Nicht-EU-Hersteller eine zwingende rechtliche Voraussetzung, bevor Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.

Der EAR registriert das Produkt bei zuständigen Behörden, hält Kopien der erforderlichen Dokumentation vor, arbeitet mit Marktüberwachungsbehörden zusammen und fungiert als formaler Ansprechpartner in der EU. Die Rolle ist mit rechtlichen Verantwortlichkeiten und Pflichten verbunden, die jeweils in der einschlägigen Verordnung festgelegt sind.

Wann ist ein EU-Bevollmächtigter erforderlich?

Obligatorische EAR-Anforderungen

  • Medizinprodukte Regulation (MDR 2017/745) — Article 11
  • In Vitro Diagnostic Regulation (IVDR 2017/746) — Article 11
  • General Produkt Safety Regulation (GPSR 2023/988)
  • Maschinen Regulation (EU) 2023/1230
  • Radio Equipment Directive (RED 2014/53/EU)
  • Personal Protective Equipment (PPE 2016/425)
  • Toys Safety Directive 2009/48/EC

Regulatorische Strategieleistungen

Neben der Benennung des EAR umfasst regulatorische Unterstützung u. a.:

  • Analyse des regulatorischen Pfads für den EU-Markteintritt
  • Gap-Analyse gegenüber den anwendbaren Anforderungen
  • Compliance-Roadmap und Projektplanung
  • Unterstützung bei der EUDAMED-Registrierung (MDR/IVDR)
  • Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung (DoC)
  • Koordination mit Benannten Stellen und Laboren
  • Entwicklung eines Plans zur Post-Market-Surveillance
Pflichten und Verantwortlichkeiten des EAR

Registrierung & Dokumentation

  • Registrierung von Produkten bei zuständigen Behörden oder EU‑Datenbanken
  • Vorhalten der technischen Dokumentation und der EU-Konformitätserklärung (DoC)
  • Aufbewahrung von Aufzeichnungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum
  • Bereitstellung der Dokumentation für Behörden auf Anfrage

Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung

  • Zusammenarbeit mit nationalen Marktüberwachungsbehörden
  • Information des Herstellers über Beschwerden und Vorfälle
  • Koordination von Korrekturmaßnahmen und Rückrufen (falls erforderlich)
  • Fungieren als formaler Ansprechpartner für EU-Behörden

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EAR-Anbieter auf ECP können auch kombinierte Leistungen anbieten – regulatorische Strategie, Gap-Analyse, Dokumentations-Support und EAR-Beauftragung – in einem Engagement, was den Koordinationsaufwand reduzieren kann.

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Relevant regulations

MDR 2017/745 IVDR 2017/746 GPSR 2023/988 RED 2014/53/EU PPE 2016/425 Machinery Regulation 2023/1230 Toys 2009/48/EC LVD 2014/35/EU EUDAMED Article 11 MDR