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Regulatorisches Briefing

Durchführungsverordnung (EU) 2026/977

Was es für Hersteller medizinischer Geräte bedeutet

Veröffentlicht: 5. Mai 2026 In Kraft: 24. Mai 2026 Gültig ab: 25. Februar 2027 MDR & IVDR

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/977 der Kommission wird erstmals Folgendes festgelegt: rechtlich bindende Anforderungen darüber, wie benannte Stellen Konformitätsbewertungsaktivitäten gemäß MDR und IVDR zitieren, bewerten und darüber berichten müssen. Es führt standardisierte Angebotsformate, maximale Zertifizierungsfristen, strenge Grenzwerte für Unterbrechungen und eine obligatorische jährliche öffentliche Berichterstattung über NB Kosten und Leistung ein.

Schlüsselfakt: Der Ablauf einer maximalen Frist gemäß IR 2026/977 ist kein ausreichender Grund für eine Benannte Stelle, die Ausstellung eines Zertifikats zu verweigern. Bei den Fristobergrenzen handelt es sich um durchsetzbare Verpflichtungen gemäß NB, nicht um Herstellerfristen.

Was sich ändert: Vorher vs. Nachher IR 2026/977

AspektVor 2026/977Nach 2026/977
NB Zitatformat Unstrukturiert – NBs geben den von ihnen gewählten Detaillierungsgrad heraus Standardisiertes 4-Elemente-Format obligatorisch: Einzelkosten, Zeitplan, Prüfungsgebühren, Stundensätze nur bei unvorhersehbarer Dauer
Benachrichtigung über Gebührenerhöhung Keine Verpflichtung – Preiserhöhungen werden den Herstellern bei der Rechnungsstellung mitgeteilt Erhöhungen >10 % bedürfen einer vorherigen schriftlichen Mitteilung mit Begründung vor der Erhebung
Dialog vor der Bewerbung NB Diskretion – oft kostenpflichtig oder nicht verfügbar Strukturierter Dialog ohne zusätzliche Kosten – NBs sind verpflichtet, dies anzubieten
Maximaler Zeitrahmen für die Beurteilung Keine – einige NBs dauerten 180–400+ Tage ohne Obergrenze QMS Audit: 120 Tage · Technische Dokumente: 90 Tage · Entscheidung: 20 Tage
Unterbrechungen durch Uhrstopps Unbegrenzt – NBs können unbegrenzt und so oft wie nötig pausieren Hard Cap pro Stufe: z.B. QMS 4 Haltestellen + 2 pro zusätzlichem Standort; Sobald die Obergrenze erreicht ist, läuft die Uhr kontinuierlich
Informationen zur Rezertifizierung Unabhängig von Änderungen ist häufig eine vollständige erneute Einreichung erforderlich Hersteller bestätigt unveränderte Angaben; NB kann nicht erneut anfordern, was bereits gespeichert ist
Gültigkeit des Angebots NB Ermessen Mindestens 90 Tage (impliziert durch strukturierte Prozessanforderungen)
Öffentliche Leistungsdaten Keine – keine Grundlage zum Vergleich von NB Geschwindigkeit oder Kosten Jahresberichte mit durchschnittlichen Kosten und Abschlussquoten, veröffentlicht bis zum 30. April eines jeden Jahres (ab 2028)

Was IR 2026/977 erfordert – Artikel für Artikel

1 Standardisierte Angebotsverfahren

Richtet einen zweistufigen Prozess ein. Vor der Abgabe eines Angebots müssen die NBs standardisierte Informationen sammeln: Herstelleridentität und KMU-Klassifizierung, alle QMS Standorte mit Mitarbeiterzahl, Gerätebeschreibung, Risikoklasse und Art des Konformitätsbewertungsverfahrens. Das Angebot selbst muss Folgendes enthalten: (1) aufgeschlüsselte Kosten, aufgeteilt auf QMS und technische Dokumentation; (2) typische Kosten für Überwachung und unangekündigte Prüfungen; (3) geschätzte Zusatzkosten mit Stundensätzen nur, wenn die Dauer nicht vorherbestimmt werden kann; (4) geschätzter Zeitplan. Bei Rezertifizierungen und Änderungsanträgen können Hersteller bestätigen, dass unveränderte Informationen weiterhin gültig sind – NBs können diese nicht erneut anfordern.

2 Maximale Fristen für die Konformitätsbewertung

Legt verbindliche Höchstdauern fest: QMS Audit (Anhang IX/XI) – 120 Tage; Überprüfung der technischen Dokumentation – 90 Tage; Entscheidung und Ausstellung des Zertifikats – 20 Tage. Bei wesentlichen Änderungen: Umfangsüberprüfung 30 Tage, zusätzliche Aktivitäten 90 Tage. Für die Rezertifizierung: Produkt- und QMS-Bewertung alle 90 Tage, Neuausstellung alle 20 Tage. QMS Audits und die Überprüfung der technischen Dokumentation gemäß Anhang IX können parallel durchgeführt werden. Der Zeitplan beginnt am Tag nach der Vertragsunterzeichnung.

3 Clock-Stop-Unterbrechungsgrenzen

Die Uhr stoppt, wenn der NB eine formelle Anfrage nach Herstellerinformationen sendet. In jeder Bewertungsphase gibt es eine feste Obergrenze für Unterbrechungen. Sobald die Obergrenze erreicht ist, läuft die Uhr unabhängig von ausstehenden Abfragen kontinuierlich weiter. Ausgliederungen (zählen nicht auf die Obergrenze): Warten auf Stellungnahmen der EMA, Konsultationen von Expertengremien oder Stellungnahmen von EU-Referenzlabors. Hersteller und NBs können sich auf eine fortlaufende Einreichung der technischen Dokumentation mit strukturierten zusätzlichen Unterbrechungszuschlägen für komplexe Anwendungen mit mehreren Standorten einigen.

4 Überwachung und Transparenzberichterstattung

NBs müssen interne Überwachungssysteme einrichten, die Folgendes verfolgen: Prozentsatz der Aktivitäten, die innerhalb der maximalen Fristen abgeschlossen wurden, mittlere Dauer vom Antrag bis zur Zertifizierung (ohne Zeitstopps), mittlere Gesamtkosten in Euro und Antragsstatistiken (eingegangen, angenommen, abgelehnt, ausstehend). Jahresberichte werden jedes Jahr bis zum 30. April auf der öffentlichen Website von NB veröffentlicht und gleichzeitig der nationalen benennenden Behörde und der Kommission vorgelegt. Die ersten Berichte mit Daten für 2027 sind am 30. April 2028 fällig.

5–7 Rezertifizierungsverfahren (MDR & IVDR)

Definiert die Mindestdokumentation für die Rezertifizierung von Produktzertifikaten: Liste aller Änderungen seit dem vorherigen Zertifikat, PSUR-Zusammenfassungen, FSCA-Historie, aktualisierte klinische Bewertung und harmonisierte Standardänderungen. QMS Die Rezertifizierungsbewertung muss die Angemessenheit der Auditabdeckung, Überwachungstrends und die Lösung früherer Nichtkonformitäten umfassen. Sowohl Produkt- als auch QMS-Bewertungen: maximal 90 Tage, Neuausstellung des Zertifikats innerhalb von 20 Tagen nach positiver Entscheidung. Gilt für Zertifikate, die nach dem 25. November 2027 ablaufen.

Wenn es in Kraft tritt

4. Mai 2026
Von der Kommission unterzeichnete Verordnung
ABl. L 2026/977 – Durchführungsverordnung der Kommission zur Festlegung von Qualitätsmanagement- und Verfahrensanforderungen für NB Konformitätsbewertungstätigkeiten
5. Mai 2026
Veröffentlicht im Amtsblatt der EU
Verfügbar bei EUR-Lex: eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/977/oj
24. Mai 2026 — In Kraft
In Kraft getreten (20 Tage nach Veröffentlichung)
Die Regelung besteht im Gesetz. Die Antragstermine (unten) legen fest, wann die NBs die Anforderungen erfüllen müssen.
25. Februar 2027
Es gelten die Artikel 1–3 (Angebote, Fristen, Taktstopps)
Gilt für Verträge, die an oder nach diesem Datum unterzeichnet wurden. Standardisierte Angebote und maximale Fristen werden für neue Verträge verpflichtend.
25. Mai 2027
Artikel 4(1)–(3): NB Überwachungssysteme müssen betriebsbereit sein
Ab diesem Datum müssen die NBs über interne Nachverfolgungssysteme für alle neuen Verträge verfügen.
25. November 2027
Es gelten die Artikel 5–7 (Rezertifizierungsverfahren)
Gilt für Zertifikate, die nach diesem Datum ablaufen. Standardisierte Rezertifizierungsverfahren und 90-Tage-Bewertungsobergrenzen werden verpflichtend.
30. April 2028
Erste NB jährliche Transparenzberichte veröffentlicht
Erste Berichte mit Daten für 2027. Ab diesem Datum können Hersteller NBs hinsichtlich der Durchschnittskosten und Fertigstellungsraten vergleichen, bevor sie sich für eine entscheiden.

Ihre Rechte gemäß IR 2026/977

  • Erhalten Sie ein standardisiertes, detailliertes Angebot, bevor Sie einen NB-Vertrag abschließen – NBs können dieses Format nicht ablehnen
  • Wenn NB sich die Gebühren um mehr als 10 % erhöhen, müssen Sie uns dies vor der Erhebung schriftlich mit Begründung mitteilen
  • Fordern Sie ohne zusätzliche Kosten ein strukturiertes Gespräch vor der Bewerbung an, um Kostenvoranschläge zu verfeinern oder Anforderungen zu klären
  • Verbindliche maximale Bewertungsfristen – NBs können nicht auf unbestimmte Zeit hinauszögern; Der Ablauf der Frist rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Zertifikats
  • Begrenzte Taktstopps pro Stufe – sobald die Obergrenze erschöpft ist, muss der NB unabhängig von ausstehenden Abfragen weiterarbeiten
  • Zur Rezertifizierung: Bestätigen Sie, dass unveränderte Informationen weiterhin gültig sind – der NB kann nicht erneut anfordern, was bereits gespeichert ist
  • Greifen Sie ab April 2028 auf öffentliche NB-Leistungsdaten (mittlere Kosten und Abschlussquoten) zu, um NBs zu vergleichen, bevor Sie eine auswählen
  • Paralleles QMS Audit und die Überprüfung der technischen Dokumentation gemäß Anhang IX – NBs können keine sequentielle Verarbeitung erfordern

Was das jetzt für Sie bedeutet

  1. Wenn Sie sich derzeit in der NB-Auswahl befinden, fordern Sie Angebote von mehreren NBs an und fordern Sie noch vor Februar 2027 das IR 2026/977-konforme Einzelpostenformat an, um festzulegen, was verbindlich wird
  2. Wenn Sie einen bestehenden NB-Vertrag haben, der vor dem 25. Februar 2027 unterzeichnet wurde, läuft dieser nach den vorherigen Regeln weiter, Sie können jedoch freiwillig an IR 2026/977 angepasste Bedingungen aushandeln
  3. Wenn Ihr MDR-Zertifikat nach dem 25. November 2027 abläuft, unterliegt Ihre Rezertifizierung den Artikeln 5–7; Bereiten Sie im Voraus die erforderliche Dokumentationsliste vor
  4. Wenn Ihr NB nur Stundensätze ohne Zeitvoranschlag angibt, dokumentieren Sie dies und beziehen Sie sich bei der Aushandlung von Verträgen ab Februar 2027 auf Artikel 1 von IR 2026/977
  5. Verwenden Sie ECP, um strukturierte Angebote von mehreren benannten Stellen in einer einzigen Einreichung anzufordern – vergleichen Sie Umfang, Kapazität und geschätzte Zeitpläne nebeneinander

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/977?

Die am 5. Mai 2026 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2026/977 der Kommission legt standardisierte Angebotsverfahren, verbindliche maximale Zertifizierungsfristen, strenge Stoppgrenzen und jährliche öffentliche Berichtspflichten für benannte Stellen fest, die Konformitätsbewertungen gemäß MDR 2017/745 und IVDR 2017/746 durchführen. Es handelt sich um die erste rechtsverbindliche Operationalisierung der im MDR Anhang VII grundsätzlich bestehenden Transparenzpflichten.

Gilt IR 2026/977 für bestehende NB-Verträge?

Nein. Die Regelung gilt prospektiv. Die Artikel 1–3 gelten nur für Vereinbarungen, die am oder nach dem 25. Februar 2027 unterzeichnet wurden. Verträge, die vor diesem Datum unterzeichnet wurden, unterliegen weiterhin den zuvor geltenden Regeln. Eine rückwirkende Anwendung gibt es nicht. Hersteller können jedoch vor dem verbindlichen Datum freiwillig an IR 2026/977 angepasste Bedingungen in bestehende Verträge verhandeln.

Was sind die maximalen Zertifizierungsfristen gemäß IR 2026/977?

Artikel 2 legt verbindliche Obergrenzen fest: QMS Audit (Anhang IX/XI) – 120 Tage; Überprüfung der technischen Dokumentation – 90 Tage; Entscheidung und Ausstellung des Zertifikats – 20 Tage. Bei wesentlichen Änderungen: Umfangsüberprüfung 30 Tage + zusätzliche Aktivitäten 90 Tage. Für die Rezertifizierung: sowohl QMS als auch die Produktbewertung jeweils innerhalb von 90 Tagen, Neuausstellung innerhalb von 20 Tagen. Entscheidend ist, dass der Ablauf einer maximalen Frist nicht die Weigerung eines NB rechtfertigt, ein Zertifikat auszustellen.

Gilt IR 2026/977 sowohl für IVDR als auch für MDR?

Ja. IR 2026/977 gilt gleichermaßen für benannte Stellen, die sowohl nach MDR (EU 2017/745) als auch nach IVDR (EU 2017/746) benannt wurden. Alle Anforderungen – standardisierte Angebote, maximale Fristen, Zeitlimits und jährliche öffentliche Berichterstattung – gelten sowohl für die Konformitätsbewertung von Medizinprodukten als auch von In-vitro-Diagnostika.

Wie hilft die Angebotstransparenz Herstellern bei der Auswahl einer Benannten Stelle?

Ab April 2028 muss jeder NB Jahresberichte veröffentlichen, aus denen die durchschnittlichen Bewertungskosten in Euro und die durchschnittlichen Fertigstellungszeiten ohne Zeitstopps hervorgehen. Dies ermöglicht einen direkten, vergleichbaren Vergleich vor Abschluss einer Vertragsbeziehung – was bisher nicht möglich war. In Kombination mit dem standardisierten Angebotsformat können Hersteller nun echte verbindliche Kosten- und Zeitverpflichtungen zwischen den NBs vergleichen.

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