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Compliance Platform
Anhang XVI der MDR stellt ästhetische und kosmetische Geräte ohne medizinischen Zweck unter denselben strengen Regulierungsrahmen wie Medizinprodukte. Wenn Ihr Produkt die Anatomie verändert, Gewebe auffüllt, Fett zerstört oder hochintensives Licht oder elektromagnetische Energie auf den Körper einwirkt, ist dieser Leitfaden genau das Richtige für Sie.
Artikel 1 Absatz 2 und Anhang XVI der EU MDR 2017/745 erweitert den Geltungsbereich der Medizinprodukteverordnung auf bestimmte Produkte, die dies getan haben kein beabsichtigter medizinischer Zweck stellen jedoch aufgrund ihrer Interaktion mit dem menschlichen Körper ähnliche Risiken für Medizinprodukte dar.
Diese Produkte waren bisher auf EU-Ebene weitgehend unreguliert und fielen zwischen Kosmetika (die nicht auf die gleiche invasive Weise mit dem Körper interagieren) und Medizinprodukten (die einen erklärten medizinischen Zweck haben). Anhang XVI schließt diese Regelungslücke.
Das wichtigste Prinzip: Wenn Ihr Produkt in seiner Beschaffenheit und seinem Risikoprofil einem Medizinprodukt ähnelt, auch wenn sein Zweck rein ästhetischer Natur ist, fällt es unter MDR-Anhang XVI und muss den geltenden MDR-Anforderungen und Gemeinsamen Spezifikationen entsprechen.
Gegenstände, die aus rein ästhetischen Gründen in oder auf das Auge eingeführt werden (z. B. dekorative farbige Linsen ohne Sehkorrektur).
Produkte, die ganz oder teilweise chirurgisch eingeführt werden, um die Anatomie zu verändern oder Körperteile zu reparieren. Beinhaltet ästhetische Implantate (Brust, Gesäß usw.).
Substanzen zur Gesichts- oder Hautfüllung durch subkutane, submuköse oder intradermale Injektion. Enthält Hyaluronsäure-Füller zur kosmetischen Augmentation.
Ausrüstung für Fettabsaugung, Lipolyse oder Lipoplastik. Soll Fettgewebe reduzieren, entfernen oder zerstören.
Laser, intensiv gepulstes Licht (IPL) und Infrarot-/UV-Geräte, die für ästhetische Zwecke (Haarentfernung, Hauterneuerung, Tattooentfernung) am menschlichen Körper eingesetzt werden.
Geräte, die für nichtmedizinische Zwecke (transkranielle Stimulation, Neurofeedback) elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder anwenden, die in den Schädel eindringen.
Hersteller von Anhang XVI-Produkten müssen viele der gleichen MDR-Verpflichtungen erfüllen wie Hersteller von Medizinprodukten:
Im Gegensatz zu einfachen medizinischen Geräten mit geringem Risiko Für alle Produkte nach Anhang XVI ist eine Benannte Stelle erforderlich im Konformitätsbewertungsprozess. Dies liegt daran, dass die Kommission festgestellt hat, dass die von diesen Produkten ausgehenden Risiken eine Aufsicht durch Dritte rechtfertigen, auch wenn kein medizinischer Zweck besteht.
Die anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahren ähneln denen für Medizinprodukte der Klasse III – typischerweise Modul H (vollständige Qualitätssicherung) oder Modul B + Modul E oder F.
Anstelle grundlegender Anforderungen, die an bestimmte medizinische Zwecke gebunden sind, müssen Produkte gemäß Anhang XVI diese erfüllen Gemeinsame Spezifikationen (CS) veröffentlicht von der Europäischen Kommission. Die CS-Adresse:
Es muss eine vollständige technische Dokumentation gemäß Anhang II der MDR zusammengestellt werden, die Folgendes umfasst: Produktbeschreibung und -spezifikationen, Risikomanagement (ISO 14971), klinische Bewertung, Überwachungsplan nach dem Inverkehrbringen und Kennzeichnung/Gebrauchsanweisung.
Nicht-EU-Hersteller von Anhang-XVI-Produkten müssen gemäß Artikel 11 der MDR einen autorisierten EU-Vertreter ernennen, genau wie Hersteller von Medizinprodukten. Der AR wird auf dem Etikett und in der EU-Konformitätserklärung genannt.
Anhang XVI-Produkte müssen in EUDAMED registriert werden. Sowohl der Hersteller/AR als auch das Produkt müssen registriert sein.
Es ist ein fortlaufendes Post-Market-Überwachungssystem erforderlich, einschließlich eines Post-Market-Clinical-Follow-up-Plans (PMCF) oder einer Begründung für die Nichtdurchführung von PMCF sowie regelmäßiger Sicherheitsaktualisierungsberichte (PSURs).
Viele Annex XVI-Produkte, die vor Inkrafttreten der MDR auf dem EU-Markt waren, befinden sich in einer Übergangsphase. Die Situation ist komplex:
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