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IVDR 2017/746 schreibt vor, dass jeder Hersteller von In-vitro-Diagnostika außerhalb der EU einen autorisierten EU-Vertreter haben muss. Senden Sie eine strukturierte Anfrage – ECP bringt Sie zu EC-REP-Anbietern mit IVD-spezifischer Erfahrung und EUDAMED-Registrierung.
Jeder Hersteller von In-vitro-Diagnostika mit Sitz außerhalb der Europäischen Union muss einen EU-Bevollmächtigten benennen, bevor er IVD-Produkte auf den EU-Markt bringt. Diese Verpflichtung gilt gemäß Artikel 11 von IVDR 2017/746 unabhängig von der Geräteklasse – selbst Class A Laborgeräte erfordern eine EG-REP, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist.
| IVDR Klasse | NB erforderlich? | Übergangsfrist |
|---|---|---|
| Class A (Labor) | NEIN | Bereits anwendbar |
| Class A (Selbsttest) | Ja | Bereits anwendbar |
| Class B | Ja | 26. Mai 2027 |
| Class C | Ja | 26. Mai 2026 |
| Class D | Ja | 26. Mai 2025 |
IVDR trat am 26. Mai 2022 in vollem Umfang in Kraft, die EU führte jedoch gestaffelte Übergangsfristen ein, um den Herstellern Zeit für den Abschluss der Konformitätsbewertung zu geben. Die Fristen unterscheiden sich je nach Geräteklasse: Class D war bis zum 26. Mai 2025 fällig, Class C bis zum 26. Mai 2026 und Class B und Class A steril bis zum 26. Mai 2027. Ältere IVD-Geräte, die gemäß der IVD-Richtlinie 98/79/EG auf den Markt gebracht werden, müssen bis zum IVDR die vollständigen Anforderungen erfüllen die jeweils gültige Übergangsfrist.
Die Class D Übergangsfrist vom 26. Mai 2025 ist abgelaufen. Wenn Sie Class D IVD-Geräte herstellen und die IVDR Konformitätsbewertung nicht abgeschlossen haben, müssen Sie dies unverzüglich beheben – ein fortgesetzter nicht konformer Marktzugang ist nicht gestattet.
Die rechtliche Struktur der EG-REP-Rolle ist gemäß MDR 2017/745 und IVDR 2017/746 identisch – beide werden gemäß Artikel 11 ihrer jeweiligen Verordnungen mit dem gleichen Mandat, der gleichen gemeinsamen Haftung und den gleichen EUDAMED Registrierungsanforderungen eingerichtet. Die Hauptunterschiede sind IVDR-spezifisch: Von IVD benannte Benannte Stellen unterscheiden sich von MDR-benannten NBs, der Konformitätsbewertungsweg verwendet eine Leistungsbewertung anstelle einer klinischen Bewertung, und die EUDAMED-Registrierung deckt IVD-spezifische Produktkennungen ab. Viele EC-REP-Anbieter sind dafür vorgesehen, sowohl MDR als auch IVDR im Rahmen desselben Servicevertrags abzudecken.
Es hängt von der Geräteklasse ab. Für Class A-Laborgeräte ist keine Beteiligung einer Benannten Stelle erforderlich – der Hersteller kann die Konformität selbst erklären. Alle anderen IVDR-Klassen (Class A Selbsttest, Class B, Class C und Class D) erfordern eine benannte benannte Stelle für die Konformitätsbewertung. Wenn Sie sowohl einen EC-Repräsentanten als auch eine benannte Stelle benötigen, kann ECP Ihnen mit einer einzigen Anfrage beides zuordnen.
Senden Sie eine Anfrage an ECP und erhalten Sie Vorschläge von in der EU ansässigen EC-REP-Anbietern mit IVDR Erfahrung. Kostenlos, keine Verpflichtung.